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Sicherheit

Das Thema Sicherheit von E-Examinations nimmt an der Freien Universität Berlin eine zentrale Rolle ein. Wir betrachten das Thema Sicherheit aus zwei verschiedenen Perspektiven: einerseits die technische Sicherheit und andererseits die rechtliche Sicherheit.

Technische Sicherheit

Die technische Sicherheit wird für digitale Prüfungen an der Freien Universität Berlin durch die Anwendungen unterschiedlicher Techniken und Technologien umgesetzt:

Umsetzung der technischen Sicherheit für digitale Prüfungen in Präsenz

  • Einsatz einer seit 1987 erprobten Prüfungssoftware (LPLUS)
  • automatische Zwischenspeicherung aller von den Prüflingen getätigten Eingaben alle 30 Sekunden, sodass im Falle eines Computerabsturzes die Prüfung an einem anderen Rechner jederzeit fortgesetzt werden kann
  • Netzwerksperrung der PCs im E-Examination Center 1 und 2, sodass die Studierenden nur auf der Prüfungsplattform und ggf. auf zugelassene Materialien und zusätzliche Software Zugriff haben.

Zusätzliche erhöhte Sicherheitsanforderungen für Distanzprüfungen (E-Examinations@Home)

  • Einsatz eines Sicherheitsbrowsers (Safe Exam Browser - SEB), der jeglichen Zugriff auf digitale Materialien und Ressourcen in Prüfungssituationen wirkungsvoll unterbindet. Durch den Sicherheitsbrowser können Distanzprüfungen in einem Closed-Book-Szenario auf Laptops der Studierenden durchgeführt werden.

Hinweis:
Die rechtliche Ermöglichung von Distanzprüfungen wird derzeit in Form einer Anpassung der RSPO der FUB erarbeitet. Summative Prüfungen (Semesterabschlussprüfungen) und Staatsexamina können aktuell nicht als Distanzprüfungen durchgeführt werden.
Formative unbenotete Prüfungen sowie unbenotete Leistungsnachweise können auch als E-Examinations@Home durchgeführt werden.

Rechtliche Sicherheit

Die Freie Universität Berlin hat für den Einsatz von E-Examinations für Lehrende weitreichende rechtliche Vorbereitungen getroffen. Computergestützte Prüfungen können deshalb in Prüfungsordnungen durch einen weitgehend standardisierten Verweis auf die reformierte "Satzung für Allgemeine Prüfungsangelegenheiten" eingeführt werden. Wir stellen gerne den Kontakt zu den Kollegen in der Rechtsabteilung her.

Auch die Archivierung der Prüfungsdaten erfolgt rechtskonform, sodass vollständige Prüfungseinsichten innerhalb der Aufbewahrungsfristen (derzeit 10 Jahre) jederzeit stattfinden können.